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Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail
1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SEAWOLF – Divers, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden und auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Der Kunde steht für deren Vertragsverpflichtung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SEAWOLF - Divers zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird SEAWOLF - Divers dem Kunden die Rechnung, die auch als Bestätigung gilt, zusenden.



2. Bezahlung


Mit Zusendung der Rechnung/Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % gefordert. Die Restzahlung ist spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt, wie in der Rechnung beschrieben, unaufgefordert fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6.a) oder 6.b) genannten Gründen abgesagt werden kann. Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird SEAWOLF - Divers von der Leistungspflicht frei und kann die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn ein Recht zur Zahlungsverweigerung nicht vorliegt.



3. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsavschluss notwendig werden und die von SEAWOLF - Divers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

SEAWOLF - Divers ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten.

Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SEAWOLF - Divers in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen


4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei SEAWOLF - Divers. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise oder Leistung nicht an, so wird SEAWOLF - Divers Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. SEAWOLF - Divers kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 %
in den letzten 24 Stunden vor Reiseantritt 100 %

4.2
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann SEAWOLF - Divers ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

4.3 Bis zum Leistungs- oder Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Leistungsnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten evtl. entstehenden Mehrkosten. Wird eine gebuchte Reise aus Gründen, die SEAWOLF – Divers nicht zu vertreten hat, nicht angetreten oder bei eigener Anreise nicht zur verabredeten Zeit am Leistungsort eingetroffen, stellt dies keinen Rücktritt vom Reisevertrag dar, und Ihr seid dennoch zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.


5. Rücktritt und Kündigung durch SEAWOLF - Divers

SEAWOLF - Divers kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist SEAWOLF - Divers verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SEAWOLF - Divers den Kunden davon zu unterrichten.

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für SEAWOLF - Divers deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass SEAWOLF - Divers im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von SEAWOLF - Divers besteht jedoch nur, wenn sie dazu führende Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von SEAWOLF - Divers keinen Gebrauch macht.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei zum Buchungszeitraum nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl SEAWOLF - Divers als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird SEAWOLF - Divers für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


7. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. SEAWOLF - Divers kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. SEAWOLF - Divers kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SEAWOLF – Divers innerhalb einer angemessenen Pflicht keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, SEAWOLF - Divers erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SEAWOLF - Divers verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet SEAWOLF - Divers den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

d) Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den SEAWOLF - Divers nicht zu vertreten hat.


8. Mitwirkungspflicht


Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Gerichtsstand

Der Reisende kann SEAWOLF - Divers nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von SEAWOLF - Divers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SEAWOLF - Divers maßgebend.


11. Bedingung für Leistungen, bei denen SEAWOLF - Diversals Vermittler auftritt

a) Für Reiseleistungen, Hotelreisen oder Flüge gilt folgendes:
SEAWOLF - Divers tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter auf. Im Falle einer Buchung kommt der die Reise/Leistung betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter/Leistungsträger zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen/Leistungen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann für diese Reise-/Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.

Die vertragliche Pflicht von SEAWOLF - Divers ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von SEAWOLF - Divers.

Für Reisen und touristische Arrangements, bei SEAWOLF - Divers als Eigenveranstalter auftritt, gelten die übrigen, hier weiter oben aufgeführten Bedingungen.

b) Haftung von SEAWOLF - Divers als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger SEAWOLF - Divers gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von SEAWOLF - Divers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

Die Haftung von SEAWOLF - Divers erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers, die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Aushändigung der Reisedokumente, die Weiterleitung von Anzeigen, Willenerklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt. SEAWOLF - Divers haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistungen der Reiseveranstalter/Leistungsträger.

c) Umbuchung / Stornierung bei vermittelnden Leistungen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der vermittelten Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können nur über SEAWOLF - Divers oder der auf der Auftragsbestätigung vermerkten Kontaktadresse von unserem Buchungscenter der Touristikbörse erfolgen. Der Rücktritt kann per E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Eine Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet.

SEAWOLF - Divers behält sich vor, dem Kunden alle SEAWOLF - Divers aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass SEAWOLF - Divers kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

d) Zahlung für vermittelte Leistungen
Bei allen vom SEAWOLF - Divers vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.

Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.

Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungenen der jeweiligen Veranstalter.

e) Haftungsbeschränkung bei vermittelnden Leistungen
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet SEAWOLF - Divers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SEAWOLF - Divers nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt; in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.

Für Personenschäden gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht.

f) Unwirksamkeit einer Reisebedingung bei vermittelnden Leistungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.

g) Gerichtsstand
Der Reisende kann SEAWOLF – Divers nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von SEAWOLF – Divers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von SEAWOLF – Divers maßgebend.

12. Notwendige Kenntnisse für Bootstauchgänge

Niveau gleich oder höher CMAS* / PADI- Open Water oder äquivalentes Brevet. Wenn der letzte Tauchgang mehr als ein Jahr zurück liegt, wird ein Checktauchgang ohne Zusatzkosten durchgeführt. Wenn der letzte Tauchgang mehr als 2 Jahre zurück liegt oder kein Logbuch vorgewiesen werden kann ist ein kostenpflichtiger Tauchgang zur Auffrischung am Strand Pflicht.

 

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