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Seawolf-Safari

 

Quali Dive

 

 
Reiseinformationen und -bedingungen PDF Drucken E-Mail
1. Anforderungen an Taucher
Teilnehmer an unseren Tagestouren sollten brevetierte Taucher sein. Die Tagestouren werden von einem oder mehreren Diveguides begleitet. Nach einem entsprechenden Briefing über den Tauchplatz kann zusammen mit einem oder mehreren Partnern (Buddysystem) auch selbständig getaucht werden. Dies gilt auch für spezielle Tauchplatzbedingungen wie Drop-offs, Strömungen, Wellen und Wogen sowie Dunkelheit. Entsprechende und geeignete Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. eine Rettungs-Boje, Signallampe oder Signalblitz sind bei jedem Tauchgang erforderlich.
Für Nachttauchgänge ist eine eigene Unterwasserlampe erforderlich.
Ausbildungsnachweis, Logbuch und eine ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung, soweit vorhanden, sind mitzubringen. Ärztliches Attest: nicht älter als 1 Jahr! Andererseits wird vor Ort das PADI-Formular Erklärung zum Gesundheitszustand ausgefüllt.
Nationale und internationale Bestimmungen der Tauchsicherheit sind zu beachten. Den Eurer Sicherheit dienenden Anweisungen unserer Tauchlehrer und Tauchlehrerassistenten ist Folge zu leisten. Das Tauchen geschieht auf eigene Gefahr. Tauchtiefe ist je nach Zertifikation zu bestimmen.

2. Checktauchgang
Auf den Tauchausfahrten von SEAWOLF – Divers wird der erste Tauchgang (Check-Tauchgang) von einem Tauchguide begleitet, um die Fähigkeiten der Taucher zu beurteilen. Zum anderen geht es bei diesem Check-Tauchgang darum, die Funktionsfähigkeit des Equipments und die benötigte Menge an Blei zu prüfen.
Der Tauchguide ist nicht verpflichtet, Buddyteams, die sich aus versierten Tauchern zusammensetzen, zu begleiten. Er wird es aber gerne tun!

Beim Tauchen auf unserer Basis wird dies genauso gehandhabt.

3. Planung und Führung von Tauchgängen
Tauchgänge dürfen keine Dekompression erfordern und eine max. Tauchtiefe von 40 m (für dafür brevetierte Taucher) darf nicht überschritten werden.
Der Tauchguide ist angewiesen, vor jedem Tauchgang ein Briefing abzuhalten und auch dann, wenn er während der Tauchaktivität an Bord verbleibt, hat er die Tauchaktivität zu überwachen.

4. Gefahr von Dekompressions- und anderen Tauchunfällen

Einige Gebiete Ägyptens – speziell auch jene Riffe, die bei Tagesausfahrten angefahren werden – liegen abgelegen und Kommunikationsmöglichkeiten können eingeschränkt sein. Obwohl auf den Schiffen Erste-Hilfe-Einrichtungen und Notfallsauerstoff zur Erstversorgung vorhanden sind, kann der Transport in die nächste Druckkammer unter Umständen länger andauern als eine Dauerversorgung mit Sauerstoff möglich ist. Es wird dringend darum gebeten, bei der Tauchgangsplanung keine unnötigen Risiken einzugehen.

5. Route und Tauchplätze
Die zu betauchenden Plätze sind aus der Homepage ersichtlich, können auch jeweils nach Absprache mit den tauchenden Gästen, dem Tauchguide und dem Kapitän festgelegt werden. Natürlich werden Tauchguide und Kapitän immer versuchen, unsere Gäste zufrieden zu stellen, doch ein Anspruch auf bestimmte Tauchplätze besteht nicht. Entscheidend sind hier die taucherischen Fähigkeiten der Teilnehmer, Wetterbedingungen, Meeresströmungen, logistische Überlegungen und die Genehmigungssituation vor Ort. Das letzte Wort hat jeweils der Kapitän, der für die Sicherheit der Gäste, der Mannschaft und des Schiffes verantwortlich ist. Obwohl die Schiffe von SEAWOLF – Divers regelmäßig gewartet werden, können unvorhergesehen technische Defekte auftreten, die die Reisegeschwindigkeit verringern. Die Mannschaft des Schiffes wird alles Erforderliche unternehmen, um den Schaden womöglich bereits auf See zu beheben.

Routenänderungen/-kürzungen sind deshalb aus logistischen Gründen u.U. erforderlich. Können Tauchplätze aus Gründen höherer Gewalt (wie z.B. widrige Wetterbedingungen, kurzfristige Änderungen in der Genehmigungssituation vor Ort) oder unvorhersehbarem technischen Defekt nicht angefahren werden, so besteht kein Ersatzanspruch.

6. Nitrox- bzw. Rebreather-Tauchen
In unserer Tauchbasis bieten wir Nitrox-Tauchen an. Ist die Bereitstellung des notwendigen Sauerstoffs aufgrund von Versorgungsproblemen nicht möglich, so entsteht hierdurch kein Schadenersatzanspruch, da das Nitrox-Tauchen nicht Vertragsgegenstand ist.

7. Gepäckverlust oder Beschädigung
Lasst Euch über Verlust oder Beschädigung des Reisegepäckes sofort am Flughafen-Schalter der zuständigen Fluggesellschaft eine Bestätigung (PIR) ausstellen.

8. Leihausrüstung
Solltet Ihr nicht im Besitz eigener Tauchausrüstung sein, so könnt Ihr diese hier vor Ort ausleihen. Bei Beschädigung der Leihausrüstung ist der Schaden zu begleichen. Leider besteht für verloren gegangene oder beschädigte Ausrüstung keine Versicherung. Dies gilt auch für Eure eigene Ausrüstung.

 

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